Ihre 5 Schritte zum Erfolg //
1. Kontaktieren Sie das FORIS CARTEL X Team
Kontaktieren Sie uns und schildern Sie uns Ihren Fall – selbstverständlich streng vertraulich. Wenn Sie Zweifel haben oder Informationen fehlen, unterstützen wir Sie bei der Faktenerhebung. Sie können uns anrufen, schreiben, mailen oder faxen. Ganz wie Sie es wünschen und seien Sie versichert: Für diese Dienstleistungen müssen Sie nichts bezahlen.
2. Einbindung von spezialisierten Anwälten
Nach Ihrer Zustimmung und nach Ausschluss etwaiger Interessenkollisionen leitet FORIS CARTEL X einer der ECDA angeschlossenen Anwaltskanzlei den von Ihnen beschriebenen Fall weiter. Auch hier berechnen wir Ihnen keine Gebühren oder Kosten für die Nutzung von FORIS CARTEL X.
3. Vorläufige Fallanalyse
Die mit der ECDA verbundene Anwaltskanzlei wird Ihren Fall analysieren und strategisch überlegen, welcher Weg eingeschlagen werden soll.
4. Vertragsabschluss
Sollten Sie sich entscheiden, fortzufahren, werden wir Sie bitten, in vertragliche Beziehungen mit uns einzutreten. Diese Verträge werden voraussichtlich Folgendes beinhalten:
- Ein Mandatsvertrag mit einer ECDA-Mitgliedskanzlei (auf Kosten von FORIS), und
- eine Vereinbarung mit der FORIS AG zur Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten gegen Erlösbeteiligung (die naturgemäß nur dann zu zahlen ist, wenn tatsächlich auch ein Erlös erzielt wurde)
- oder eine Abtretung Ihrer Ansprüche an die BGGK GmbH (Tochtergesellschaft der FORIS AG), sofern Sie sich dafür entscheiden, Ihren Fall als Teil einer größeren Klägergruppe geltend zu machen; eine Übertragung an die BGGK GmbH ist hingegen nicht erforderlich, wenn Sie es vorziehen, in Ihrem eigenen Namen zu prozessieren.
5. Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Sie sind nunmehr für einen aufwendigen Kartellschadensersatzprozess gewappnet. In der Regel suchen wir mit den Kartellbeteiligten nach einvernehmlichen Lösungen, bevor wir ein Gerichtsverfahren einleiten. Oft vertrauen die Kartellanten jedoch in diesem Stadium darauf, dass sie die Forderung abwehren können. Sobald zu erkennen ist, dass die Gegenseite zu einer Einigung nicht bereit ist, reichen die beauftragten Anwälte unverzüglich Klage ein.
Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)