GESCHÄDIGTE UNTERNEHMEN //
Kartelle kommen häufiger vor, als man denkt – LKW-Kartell (3,8 Mrd. € Bußgeld), TV- und Computer-Monitor-Röhrenkartell (1,4 Mrd. € Bußgeld), Kartell für Fahrzeuglager (1 Mrd. € Bußgeld), Aufzugs- und Fahrtreppenkartell (830 Mio. € Geldbuße), Vitaminkartell (790 Mio. € Bußgeld), Luftfrachtkartell (790 Mio. € Bußgeld), Euro-Zinsderivatekartell (1,3 Mrd. € Bußgeld) .... Die Liste ließe sich problemlos fortsetzen. Das Problem dabei: Die verhängten Bußgelder kommen nicht den geschädigten Unternehmen zugute, sondern fließen in die Staatskasse. Wer Schadenersatz durchsetzen will, muss selber aktiv werden. Das ist allerdings schwieriger, als es klingt.
Etliche von Kartellen geschädigte Unternehmen wissen zunächst nicht, dass sie betroffen sind. Aber selbst nach entsprechender Information, schrecken viele vor rechtlichen Schritten zurück - Psychologen nennen dieses Phänomen "rationales Desinteresse".Die Gründe für die Zurückhaltung sind vielschichtig: Mal sind es schlicht die hohen Kosten, die mit der Beauftragung der in solchen Fällen benötigten hochspezialisierten Anwälte verbunden sind. Aber auch die Gefahr, durch eine Klage die strategischen Beziehungen zu einem wichtigen Lieferanten / Geschäftspartner zu gefährden, der sich als Teil eines Kartells herausgestellt hat, kann ein bremsender Faktor sein.
FORIS CARTEL X bietet einen Weg aus diesem Dilemma:
Kein Kostenrisiko
Kunden von FORIS CARTEL X können ohne jedes Kostenrisiko erstklassige Anwälte in ganz Europa beauftragen, die etwaige Kartellschadensersatzansprüche identifizieren, prüfen, verhandeln und - falls erforderlich - gerichtlich einklagen.
Keine Gefährdung von GeschäftsbeziehungenWenn strategische Geschäftsbeziehungen nicht gefährdet werden sollen, bietet FORIS CARTEL X die Möglichkeit, mit einer Gruppe von Klägern oder über ein spezielles Prozessvehikel, die BGGK GmbH, zu klagen.
Keine HaftungsrisikenWer die Rechtslage auf Kosten von FORIS CARTEL X anwaltlich überprüft, erfüllt zugleich die eigenen Pflichten im Innenverhältnis und verhindert so mögliche Haftungsrisiken. Selbst wenn am Ende der Analyse kein Kartellschaden festgestellt werden sollte, profitieren FORIS CARTEL X Kunden von einer dokumentierten Bestätigung, dass letztlich keine hinreichenden Aussichten zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche bestehen.
Das KartellradarZudem hat FORIS CARTEL X gemeinsam den Mitgliedskanzleien der ECDA, einem europäischen Netzwerk von auf Kartellschäden spezialisierten Anwaltskanzleien, einen Kartellradar entwickelt, der Kartellschäden frühzeitig erkennt und potenziell geschädigte Unternehmen identifiziert.
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Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)