Quartobleche-Kartelle //
Überblick
Das BKartA hat wegen kartellrechtwidriger Absprachen Geldbußen in Höhe von rund 646 Mio. Euro gegen die Beteiligten des sog. Quartobleche-Kartells (auch: Flachstahl-Kartell) verhängt. Die vier beteiligten Unternehmen haben sich nach den Feststellungen des BKartA im Zeitraum von Mitte 2002 bis Juni 2016 über bestimmte Aufpreise und Zuschläge für Quartobleche in Deutschland ausgetauscht und verständigt.
Quartobleche sind warm gewalzte Stahl-Flacherzeugnisse. Sie kommen insbesondere in den Bereichen Stahl- und Brückenbau, Hochbau, Schiffsbau, Kessel- bzw. Druckbehälterbau, allgemeiner Maschinenbau, sowie zum Bau von Windtürmen und Pipelines und in der Offshore-Industrie zum Einsatz.
Die Dillinger Hüttenwerke AG wurde in Anwendung der Bonusregelung nicht bebußt. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.
Link zum Fallbericht: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Fallberichte/Kartellverbot/2020/B12-25-16.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
Eckpunkte
Betroffene
- Erwerber von Quartoblechen
Kartellgegenstand
- Quartobleche
- Ausgenommen: RSH-Stähle, Werkzeug- und Vergütungsstähle, Stähle für Offshore-Konstruktionen nach DIN-EN 10225, Walzplattierte Quartobleche
Kartellanten
- Ilsenburger Grobblech GmbH, die thyssenkrupp Steel Europe AG und die voestalpine Grobblech GmbH, Dillinger Hüttenwerke AG (Kronzeugenregelung)
Kartellzeitraum
- Mitte 2002 bis Juni 2016
Räumliche Ausdehnung
- Deutschland
Quartobleche-Kartelle - Neuigkeiten
Bußgeldhöhe
- 646 Mio. Euro
Kontakt ‐ Wir sind für Sie da

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
