Pflanzenschutzmittel-Kartell //
Überblick
Mit Entscheidungen vom 13.01.2020 bis zum 09.04.2020 bebußte das Bundeskartellamt laut dem veröffentlichten Fallbericht vom 21.10.2020 acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche mit einer Geldbuße in Höhe von ca. 157 Millionen Euro. Das Verfahren wurde durch einen Kronzeugenhinweis der Beiselen GmbH aufgedeckt. Nach Feststellungen des BKartA kam es im Zeitraum von 1998 bis 2015 zwischen den Kartellbeteiligten jeweils im Frühjahr und Herbst zu einer gemeinsamen Preiskalkulation und darauf folgender Abstimmung der Preislisten für Pflanzenschutzmittel. Sämtliche betroffenen Großhändler haben während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert und durch ihre Bonusanträge bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt.
Die verhängten Bußgelder sind rechtskräftig.
Eckpunkte
Betroffene
- Abnehmer von Pflanzenschutzmitteln, wie vor allem Einzelhändler und Endkunden (Landwirtschaft, Park- und Landschaftspflege, Gärtnereien, Plantagen u.a.)
Kartellgegenstand
- Pflanzenschutzmittel
Kartellanten
- AGRAVIS Raiffeisen AG, AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co. KG, BayWa AG, BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, Getreide AG, Raiffeisen Waren GmbH, Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, ZG Raiffeisen eG
Kartellzeitraum
- 1998-2015
Räumliche Ausdehnung
- Deutschland
Bußgeldhöhe
- 157 Millionen Euro
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