Straßenkanalguss / Schachtabdeckungen-Kartell //
Überblick
Mit Entscheidungen vom 29.12.2020 bebußte das BKartA zwei Hersteller von Straßenkanalguss/Schachtabdeckungen (aus Gusseisen bzw. Beton-Guss) und deren Verantwortliche zu einer Geldbuße in Höhe von 6 Mio. Euro. Im Zeitraum vom 16.05.2018 bis zum 14.11.2018 kam es zwischen den Kartellbeteiligten zu Preis- und Rabattabsprachen sowie einer Absprache zur Aufteilung zweier Großaufträge.
Von der Kartellabsprache waren sowohl bestimmte Standard-Produkte (Preisgruppe 1) als auch bei Großkunden Beton-Guss-Schachtabdeckungen der Belastungsklassen B (für Gehwege) und D (für Straßen) umfasst.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Hydrotec bei der Aufklärung der Absprachen mit dem BKartA umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Hinsichtlich der Absprache über die Aufteilung zweier Aufträge wurde gegen das Unternehmen in Anwendung der Bonusregelung keine Geldbuße verhängt. Auch das Unternehmen MeierGuss hat den vom Bundeskartellamt ermittelten Sachverhalt – mit Ausnahme der Absprache über die Aufteilung zweier Aufträge – als zutreffend anerkannt und einem Settlement zugestimmt.
Die Geldbußen sind bereits rechtskräftig.
Eckpunkte
Betroffene
- Abnehmer, bspw. Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen, Baustoffhändler, Bauunternehmen, Industrie
Kartellgegenstand
- Straßenkanalguss, Produkte wie Schachtabdeckungen und Aufsätze für Straßenabläufe aus Gusseisen bzw. Beton-Guss
Kartellanten
- MeierGuss Sales & Logistics GmbH & Co. KG, Hydrotec Technologies AG
Kartellzeitraum
- Mai 2018 – Dez. 2018
Räumliche Ausdehnung
- Deutschland
Bußgeldhöhe
- ca. 6 Millionen Euro
Straßenkanalguss / Schachtabdeckungen-Kartell - Neuigkeiten
Link zur Pressemitteilung: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2021/14_01_2021_Schachtabdeckungen.html.
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